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 Betreff des Beitrags: Jugendamt hält Infos zurück und Untätigkeit bei Titulierung
BeitragVerfasst: 27. Okt 2009, 01:30:55 
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Registriert: 27. Okt 2009, 00:30:13
Beiträge: 1
Seit fast 4 Jahren habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt um einen Unterhaltstitel zu erhalten, leider erfolglos. Der Kindesvater war zuerst ewiger Student. Dann hat er gearbeitet und als das JA es vor einem halben Jahr herausbekommen hat, hat er gekündigt. Jetzt arbeitet er Schwarz und freiberuflich bis zur Grenze, wo man Unterhalt zahlen müßte.

Das Jugendamt könnte doch einen Unterhaltstitel auch ohne Gehalt erwirken, warum machen sie das nicht? Ich habe noch nie laufende Informationen über die Akte erhalten. Eine Akteneinsicht wurde mir verweigert mit der Begründung, das verstoße gegen das Datenschutzgesetzt. Ich habe nicht einmal eine Kopie der Lohneinkünfte des KV bekommen.

Seit Anfang 09 musste ich Rückübertragungsverträge des JA und der Arge (erhalte ergänzende SBGII-Leistungen zum Gehalt) unterschreiben. Wörtlich haben Sie mir gesagt: "wenn Sie nicht unterschreiben, dann wird ihre Akte weggelegt bis zum Nimmerleinstag."
Die Argumentation ist immer die, dass sie keine rechtliche Möglichkeit haben vorher gegen den Kindesvater zu ermitteln, bis ich nicht meine Rechte durch diese beiden Verträge abgetreten habe.

Sehr misstrauisch wurde ich, als ich erfuhr, dass das JA bereits wußte, dass der KV bereits regelmäßig Einkommen hat, mir aber nichts davon sagte, sondern erst als ich selbst dahinter kam und beim JA nachfragte. Zu dem vorherigen Zeitpunkt als sie dies nun bereits wußten, haben sie mich die Rückübertragungsverträge unterschreiben lassen, da war mir noch nicht bekannt, dass der KV Einkommen hat.

Ein vereinfachtes Gerichtsverfahren des JA wurde vom Gericht danach (?keine Unterlagen bekommen) bereits abgelehnt, wegen Verfahrensfehler des JA und/oder weil der KV seinen Job gekündigt hat (oder gekündigt wurde). Es hieß, es sei kein Geld da, um Unterhalt zu zahlen. Obwohl der KV ja bereits seit Monaten gut verdient hatte.

Der KV hatte dann scheinbar wenige male gezahlt... Die Papiere über das Einkommen habe ich nicht gesehen nur eine Zahl (etwas über 2000 Euro Netto) handschriftliche Angabe...
Akteneinsicht wurde mir für 15 Sekunden auf einige Stellen gewährt.
Die Informationen/Unterlagen des Verfahrens gehen niemals schriftlich an mich. Auch keine Ergebnisse, oder wenn das Gericht die Klage abgewiesen hat. Die Beistandschaft hält sich immer sehr bedeckt und macht aus allem ein Geheimnis. Alle Infos habe ich mündlich erhalten.

Der KV hat unregelmäßig gezahlt, aber das Geld ging nie an uns, sondern in die Kasse der Stadt. Es heißt, erst wenn der KV regelmäßig zahlt würden wir mehr bekommen.
Leider wird insgesamt ja nur 72 Monate UVG überhaupt bezahlt. Und leider wird uns kein Monat angerechnet, weil der KV unregelmässig zahlt. (Wie unregelmäßig weiss ich auch ja nicht)

Laut Jugendamt wurde nun eine zweite Klage eingereicht (ich habe natürlich wieder nichts schriftliches bekommen). Ein streitiges Verfahren ging an das Gericht. Über Erfolg oder Ablehnung habe ich nichts gehört. Aber es kann sein, dass der KV sein Geld so gut versteckt, das es keine Chance gibt, daraufzuzugreifen.

Ich vermute, dass die Stadt Geld spart um Titulierungen ohne Erfolgschancen nicht durchzusetzten, denn das müssen die ja bezahlen. Ich vermute auch, dass ich nie erfahre, wieviel der Vater meine Kindes bezahlt, damit die mir weiter das Minimum UVG zahlen können.
Uns sagt er garnichts.

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Auszug Rückübertr. JA:
"Auf die rückübertragene Forderung eingehende Zahlungen leitet der gesetzliche Vertreter des Kindes an das Land weiter. Soweit die rückübertragene Forderung zusammen mit nicht übergegangenen Ansprüchen des Kindes geltend gemacht wird, sind Teilzahlungen auf die Gesamtforderung im Verhältnis der rückübertragenen Forderung zu der Gesamtforderung an das Land weiterzuleiten.

(Diese Rückübertragung erfolgt unter einer auflösenden Bedingung. Die Rückübertragung ist so lange wirksam, wie die bezeichneten Ansprüche vom Beistand durch die mit Vertragsbeschluss beantragte Beistandschaft (gem. §§ 17712 ff BGB) oder durch den vom betreuenden Elternteil beauftragten Rechtsanwalt geltend gemacht werden)"

Auszug der Rückübertragung der Arge:
"6. Das Kind ... gesetzl. vertreten durch Frau ... tritt - aufschiebend bedingt durch die Titulierung - die erfolgreich durchgesetzten Unterhaltsansprüche gegen die unterhaltspflichtige Person ..., bis zur Höhe der gewährten Sozialleistungen an die Träger der Leistungen nach dem SGB II, die Bundesagentur für Arbeit und die ...stadt, ab."
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Übrigens hatte der KV bei der Geburt noch Vermögen auf Konten im Ausland, auf die das JA keinen Zugriff haben konnte und deshalb auch nicht tätig wurde...

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Ich selbst arbeite in 2 Jobs (plus 117 Euro Unterhaltsvorschuss) tagsüber und nachts um einigermassen über die Runden zu kommen und erhalte auch (ca. 80 Euro ) ergänzende SGBII Leistungen.
Die Arge ist jetzt auf die Idee gekommen meine sichere Festanstellung und das zweite freiberufliche Gehalt reiche nicht aus, ich müsse mich für eine bessere Vollzeit-Stelle bewerben, obwohl die KITA-Öffnungszeiten das absolut unmöglich machen.

Als ich Harzt IV Empfängerin (SGBII) muss ich ja meine gesamten Konten darlegen (also Datenschutz gibt es bei uns nicht)
Der Unterhaltspflichtige Kindesvater kann weiterhin alles verschleiern und der Staat fragt auch nicht nach. Der Steuerzahler zahlt stattdessen den Unterhalt.

Wo leben wir eigentlich?



Gibt es hier jemanden der rechtlich über die Vorgehensweisen vom Jugendamt etwas weiss?

Viele Grüße und Danke


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