Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 36/07 R), dass Kinder von Hartz IV-Empfängern an Klassenfahrten teilnehmen können, die Kosten dafür müssen von den Kostenträgern in voller Höhe ersetzt werden. Das gilt auch für teurere Klassenfahrten, etwa ins Ausland. Damit soll den Kindern eine Teilnahme am sozialen Leben in der Klassengemeinschaft ermöglicht werden, eine Ausgrenzung soll so verhindert werden. Es handelt sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückerstattet werden müssen.
Hintergrundbericht hier in Spiegel-Online:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wiss ... 69,00.htmlLG
