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Forum für Alleinerziehende und Single-Eltern

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 Betreff des Beitrags: Neues Unterhaltsrecht
BeitragVerfasst: 05. Nov 2007, 10:51:59 
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Registriert: 18. Apr 2007, 10:58:29
Beiträge: 29
Wohnort: Ludwigshafen
Bei Anne Will gestern hat die Justizministerin von einer Einigung bei Unterhaltsrecht gesprochen. Das wird im neuen Jahr wohl doch noch was. :D


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 06. Nov 2007, 00:40:24 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 198
Wohnort: Schifferstadt
Hallo Peter man hat sich wohl diesbezüglich geeinigt...

Habe es heute im Radio in den Nachrichten gehört.

Grundsatz:

-Mehr Stärkung der Eigeninitiative - jeder soll nach einer Trennung wieder verstärkt auf eigenen Beinen stehen.

-Kinder sind unterhaltstechnisch gleich gestellt und vor allen anderen Unterhaltspflichtigen vorrangig. Der "Rest" wird dann auf die anderen Unterhaltspflichtigen aufgeteilt (vorbehaltlich des Selbstbehalts natürlich).

Klingt alles in allem ganz gut, wie ich finde...

_________________
Auch ein Weg von 1.000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 06. Nov 2007, 15:09:46 
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Registriert: 17. Apr 2007, 16:11:56
Beiträge: 38
Wohnort: Weinheim
Dass das so lange gedauert hat lag an den Konservativen. Die sahen die Ehe in Gefahr. Was man nicht verstehen muss, weil es um Kindesunterhalt geht. Naja. Alles wird gut.


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BeitragVerfasst: 09. Nov 2007, 17:49:13 
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Registriert: 23. Jun 2007, 14:47:21
Beiträge: 14
Wohnort: Mannheim und Künzelsau
Der Bundestag hat heute das neue Unterhaltsrecht verabschiedet. Es soll schon am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Die jetzt sehr kurze Frist stellt alle Praktiker - ob Anwalt, Richter, Jugendamt - vor Probleme. Es war allgemein mit einem späteren Termin gerechnet worden. Anscheinend sollte das Unterhaltsrecht jedoch aus dem Wahlkampf herausgehalten werden.

Der Kindesunterhalt wird gestärkt, da er an erster Stelle steht.
Insbesondere für Mangelfälle (wenn das Geld des Pflichtigen nicht für alle Berechtigten ausreicht) ist dies wichtig.

Zu beachten ist auch, dass das neue Recht auch für Altfälle gilt.
Zahlt etwa ein Mann für seine geschiedene Frau Unterhalt, weil sie das gemeinsame Kind bei sich wohnen hat und hat der Mann wieder eine neue Beziehung mit einem Kind, kann es für die Exfrau eng werden.

Die Praxis wird sich im Laufe der Zeit auf die vielen offenen Fragen einrichten.

_________________
RA T. Stapf
Mannheim und Künzelsau


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09. Nov 2007, 18:01:37 
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Registriert: 14. Apr 2007, 16:53:39
Beiträge: 88
Was heißt das jetzt konkret?

Gibts da irgendwo 'ne Übersicht wo man mal nachschauen kann? :roll:


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