Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass Hartz IV -Empfänger Anspruch auf besondere Zuschüsse haben können, wenn für sie auf Grund der Tatsache, dass sie Umgang mit Ihren Kindern die an einem anderen Wohnort leben, höhere Kosten zu tragen haben.
Der Umgang mit den eigenen Kindern hat hier eine Sonderstellung und ist anders zu behandeln als sonstiger Umgang zum sozialen Umfeld, der mit der Regelleistung abgegolten ist. Eine Stärkung der getrennt lebenden sozial schwachen Elternteile.
Mehr dazu:
>Artikel dazu<
Liebe Grüße
