Ganz aktuell gerade in den Nachrichten gesehen:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Regelung wonach getrennt lebende Elternteile unterschiedlich lange Unterhalt vom Ex-Partner erhalten, je nach dem ob sie verheiratet waren oder nicht, verfassungswidrig ist.
Momentan erhält ein Elternteil mit einem Kind bis zum Alter von drei Jahren Unterhalt wenn die Eltern nicht verheiratet waren, und bis zum Alter von acht Jahren des Kindes, wenn die Eltern verheiratet waren. Dies ist unzulässig, gleichwohl ist eine zeitliche Beschränkung zulässig, nur darf kein Unterschied mehr zwischen verheirateten Eltern und unverheirateten gemacht werden.
Es wird erwartet, dass jetzt eine einheitliche Regelung "nach unten" vorgenommen wird, d.h. eine generelle Unterhaltsverpflichtung bis zum dritten Lebensjahres des Kindes.
Dies ist bereits in einem Gesetzesentwurf der großen Koalition vorgesehen.
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