Das Verfassungsgericht hat gerade entschieden:
Der Vater kann in diesem Fall nicht dazu gezwungen werden, sein Kind gegen seinen Willen zu sehen.
Das Hauptargument war, dass ein erzwungenes Treffen bei dem vielleicht das Kind auch noch Ablehnung von seinem Vater erfahren muss, nicht dem Wohl des Kindes zuträglich sein kann, sondern vielmehr dazu angetan ist, seinem Selbstwertgefühl massiv zu schaden.
Gleichwohl bleibt die Möglichkeit Umgang zu erzwingen, wenn z.B. das Kind selber diesen Umgang irgendwann mal wünschen sollte. So stellt das Gericht klar, dass das Maß aller Dinge das Kindswohl sein müsse. So sei es in anders gelagerten Fällen durchaus denkbar, dass Umgang erzwungen werden müsste.
Eine vertretbare Entscheidung - was für mich absolut unverständlich bleibt, ist die Tatsache, dass ein Vater sich bis zur höchsten Instanz weigert sein Kind zu sehen

, sowas wird wohl ein absoluter Einzelfall bleiben....
Ein Artikel dazu:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... and/550378
Viele Grüße
