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 Betreff des Beitrags: Habe ich das Recht in die Wohnung zu gehen?
BeitragVerfasst: 27. Aug 2011, 09:58:49 
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Registriert: 22. Aug 2011, 11:10:30
Beiträge: 4
Hallo!

Ich ziehe am 03.09. um und habe meinen (bald Ex-)Mann darüber informiert, dass ich dann gerne meine restlichen Sachen und meine beiden Katzen holen würde. Außerdem gilt es noch einige in der Ehe gekauften Gegenstände aufzuteilen.
Ich habe erst mit ihm in ICQ darüber gesprochen, weil er kaum zu erreichen ist und er gab sein okay. Ich solle ihm nur Geld geben, weil er die Katzen so lange hatte.
Er hatte zwar am Telefon damals rumgeheult, dass ich ihm die nicht auch noch wegnehmen soll. Jetzt sind sie für ihn nur ein Geldfaktor. Aber okay. Das ist ein anderes Thema.

Er hatte mir damals nach der Trennung meinen Haustürschlüssel einfach weggenommen. Ich wollte 2 Wochen in Urlaub und er hatte so lange Besuch da und wollte angeblich nur, dass er auch rein kommt, wenn er arbeiten ist.
Während meinem Urlaub bekam ich dann ein Schreiben, dass ich meine pesönlichen Sachen aus der Wohnung zu holen habe und er mich quasi aus der ehelichen (!) Wohnung rauswirft.
Seitdem wohne ich 250km weit weg, bei meinem jetzigen Partner.
Nun habe ich endlich eine Wohnung gefunden und ihm eben gesagt, dass ich am Sa. kommen werde. Das habe ich ihm auch noch mal per Brief geschrieben.
Er weiß es also seit über 2 Wochen und hat sich nach dem ersten okay nicht mehr gerührt.
Jetzt habe ich heute Morgen von meinem Bruder erfahren, dass der gnädige Herr plant am Donnerstag nach Malle zu fliegen.
Er hat mich darüber aber nicht informiert.

Falls ich ihn wirklich nicht mehr erreiche. Denn das scheint sein Ziel zu sein. Und er am Sa. nicht da ist. Habe ich das recht z.B. einen Schlüsseldienst zu rufen und MEINE Sachen aus der Wohnung zu holen?

Liebe Grüße und schon mal danke


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 Betreff des Beitrags: Re: Habe ich das Recht in die Wohnung zu gehen?
BeitragVerfasst: 07. Okt 2011, 12:32:42 
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Admin-Technik
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 198
Wohnort: Schifferstadt
Das ist sehr schwiereig für einen Laien zu beantworten. Das ein typischer Fall, in dem ich doch dazu raten würde, einen Anwalt einzuschalten. Er kann nach Lektüre u.a. des Mietvertrages die Sachlage richtig einschätzen (ist wirklich rechtlich noch DEINE Wohnung?) und die entsprechenden Schritte einleiten.

Unbefugtes Eindringen in eine Wohnung hätte schwere Folgen für dich - im Zweifel würde ich das eher nicht machen.

Rat an dich: Anwalt einschalten !

Viel Erfolg.

_________________
Auch ein Weg von 1.000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Habe ich das Recht in die Wohnung zu gehen?
BeitragVerfasst: 26. Jan 2012, 13:03:25 
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Postrank 1
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Registriert: 22. Jun 2011, 12:02:08
Beiträge: 17
Wohnort: Irgendwo in Thüringen
Leliana hat geschrieben:
Hallo!

Ich ziehe am 03.09. um und habe meinen (bald Ex-)Mann darüber informiert, dass ich dann gerne meine restlichen Sachen und meine beiden Katzen holen würde. Außerdem gilt es noch einige in der Ehe gekauften Gegenstände aufzuteilen.
Ich habe erst mit ihm in ICQ darüber gesprochen, weil er kaum zu erreichen ist und er gab sein okay. Ich solle ihm nur Geld geben, weil er die Katzen so lange hatte.
Er hatte zwar am Telefon damals rumgeheult, dass ich ihm die nicht auch noch wegnehmen soll. Jetzt sind sie für ihn nur ein Geldfaktor. Aber okay. Das ist ein anderes Thema.

Er hatte mir damals nach der Trennung meinen Haustürschlüssel einfach weggenommen. Ich wollte 2 Wochen in Urlaub und er hatte so lange Besuch da und wollte angeblich nur, dass er auch rein kommt, wenn er arbeiten ist.
Während meinem Urlaub bekam ich dann ein Schreiben, dass ich meine pesönlichen Sachen aus der Wohnung zu holen habe und er mich quasi aus der ehelichen (!) Wohnung rauswirft.
Seitdem wohne ich 250km weit weg, bei meinem jetzigen Partner.
Nun habe ich endlich eine Wohnung gefunden und ihm eben gesagt, dass ich am Sa. kommen werde. Das habe ich ihm auch noch mal per Brief geschrieben.
Er weiß es also seit über 2 Wochen und hat sich nach dem ersten okay nicht mehr gerührt.
Jetzt habe ich heute Morgen von meinem Bruder erfahren, dass der gnädige Herr plant am Donnerstag nach Malle zu fliegen.
Er hat mich darüber aber nicht informiert.

Falls ich ihn wirklich nicht mehr erreiche. Denn das scheint sein Ziel zu sein. Und er am Sa. nicht da ist. Habe ich das recht z.B. einen Schlüsseldienst zu rufen und MEINE Sachen aus der Wohnung zu holen?

Liebe Grüße und schon mal danke



Hallo

Hat alles geklappt ?


jp

_________________
Kinder brauchen beide Eltern


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