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Was immer mal wieder im Internet rumgeistert: Onlinescheidung.
Dies vermittelt den Eindruck als könnte man von zu Hause aus mal schnell geschieden werden. So ist es nicht!
Es gibt bei einer einvernehmlichen Scheidung, dh. ohne Kinder und ohne Streitpunkte zwischen den Ehegatten, die Möglichkeit mit dem Anwalt in Kontakt zu treten und den Fall zu besprechen, ohne in der Kanzlei gewesen zu sein. Das Vollmachtsformular kann man zuschicken. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich kann man auch zu Hause ausfüllen und dem Anwalt (oder natürlich Anwältin) wieder zuschicken.
Zum Gerichtstermin muss man aber auf jeden Fall erscheinen.
Die Formulierung Onlinescheidung ist irreführend und falsch.
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