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Forum für Alleinerziehende und Single-Eltern

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 Betreff des Beitrags: ehevertrag?!
BeitragVerfasst: 23. Apr 2008, 19:56:26 
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Registriert: 23. Apr 2008, 19:47:36
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hallo zunächst.
eine frage zum thema ehevertrag: kann man darin auch festlegen, dass die neue frau nicht für die unterhaltszahlungen an ein kind aus früherer beziehung des mannes aufzukommen hat? finde das alles sehr verwirrend und hätte auch keine lust mein geld für ein kind abzudrücken, was mich im prinzip nichts angeht. (nicht falsch verstehen)

lg


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BeitragVerfasst: 28. Apr 2008, 10:27:21 
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Nach meiner unfachmännischen Meinung ist das gar nicht notwendig, weil Du das auch ohnehin nicht musst. Der Vater ist dazu verpflichtet und muss das nach seiner Leistungsfähigkeit, d.h. dass eurer "Haushaltskasse" entsprechende Beträge abfließen. Aber warum solltest Du direkt Unterhalt zahlen müssen?

LG :D

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BeitragVerfasst: 28. Apr 2008, 10:39:48 
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Beiträge: 38
Wohnort: Weinheim
Wenn es nicht Deine Kinder sind, musst Du auch nichts zahlen. Wäre ja noch schöner.


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BeitragVerfasst: 29. Apr 2008, 07:46:35 
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Registriert: 23. Apr 2008, 19:47:36
Beiträge: 2
die ARGE hatte vor kurzem seine lohnabrechnungen angefordert, da stand auch mit drauf, dass der lebens- bzw. ehepartner das auch angeben muss. ich weiß, dass ich normalerweise dafür nicht aufkommen muss, aber wenn er arbeitslos wird (bzw. so wie es jetzt ist, dass er nur saisonweise arbeitet, aber eingestellt bleibt) und/oder selber keine leistungen mehr bekommt, da ich zu viel verdiene, dann müsste ich ja taschengeld an ihn zahlen, was dann direkt an sein kind geht. darum geht es mir. ob ich dagegen irgendwas machen kann. denn die gefahr das er arbeitslos wird besteht ja bekanntlich immer. wenn die ex arbeiten würde wäre es am ende auch noch was anderes, aber wenn jetz schon die ARGE anklopft, wirds bedenklich...


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BeitragVerfasst: 29. Apr 2008, 08:43:10 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 198
Wohnort: Schifferstadt
Es gibt meines Erachtens keinen Vertrag, der da irgendwas anders regeln könnte als es das Gesetz vorsieht. Das mit dem Taschengeld wird die ARGE natürlich ihm oder dir vorrechnen, aber das passiert auch wenn ihr nur zusammen wohnt, auch ohne verheiratet zu sein - Stichwort Schicksals- / Lebensgemeinschaft. Da hilft auch kein Vertrag und nix. Würden sich viele wünschen, glaube ich, geht aber nicht.

Letzte Gewissheit sollte aber eine Rechtsberatung beim Anwalt bringen...

Viele Grüße :D

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