Viele werden die Ausgangssituation kennen. Man trennt sich, es gibt Meinungsverschiedenheiten, irgendwann kann das Elternteil bei dem das gemeinsame Kind ständig lebt, der Versuchung nicht widerstehen und benutzt diesen Umstand - bewusst oder unbewusst - als Waffe.
Das wird nicht selten in einer subtilen Form getan, nach dem Motto "das Kind will nicht zu dir". In einem interessanten Urteil, wie ich finde, wurde in einem wohl sehr extremen Fall jetzt recht gesprochen.
Zusammengefasst:
Zitat:
Ein Elternteil verstößt bereits dann gegen die sog. Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB, wenn sie es dem 8-jährigen freistellt, ob es Umgangskontakte zu seinem Vater wahrnehmen will oder nicht.
und:
Zitat:
2. Der Kindesmutter wird auferlegt, S.- M. zu den angegebenen Zeiten pünktlich zur Abholung an ihrer Wohnung bereit zu halten. Sie ist verpflichtet, S.- M. an den Kindesvater herauszugeben. Sie hat das Kind dazu zu bewegen, an dem Umgang mit dem Vater teilzunehmen. Sie hat hierzu ihre gesamte Erziehungsfähigkeit einzusetzen.
Hier wurde gegen die Mutter ein Zwangsgeld von 2.500 € verhängt - wie gesagt, es handelt sich hier wohl um einen Extremfall.
Den vollständigen Wortlaut des Urteils kann man hier abrufen:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/c ... rameset.pyin das Suchfeld das Aktenzeichen 9 UF 147/06 eingeben...
Mit anderen Worten: Das Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind ständig lebt, hat alles dafür zu tun, dass das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnimmt und auch wahrnehmen will. Drohungen wie sie viele kennen werden (auch ich) nach dem Motto "Ich werde nichts mehr dafür tun, dass das Kind gerne zu dir kommt" oder "dann hat es halt was anderes an deinem Wochenende vor, dann kannst Du sehen wie du es davon überzeugst zu dir zu kommen" ziehen einfach nicht.
Es wurde gerichtlich festgestellt, dass es eine Pflicht des Sorgeberechtigten Elternteiles ist, alles zu tun, den Umgang zu erleichtern. Ist auch richtig so....
In wie weit das Urteil auf die konkrete Situation anderer Alleinerziehender übertragbar ist, ist natürlich im Einzelfall gründlich zu prüfen.
In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff des Parental-Alientation-Syndroms (PAS) zu nennen. Dieses beschreibt die komplette Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil, hervorgerufen durch verschiedene, auch subtile Formen der Beeinflussung durch das jeweils andere Umfeld.
Mehr zu PAS findet man an verschiedenen Stellen im Internet, einfach die Google-Suche bemühen, es gibt eine Eltern-Initiative deren Homepage man hier findet:
http://pas-eltern.de/Ein interessantes Thema, wie ich finde...
LG
