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Forum für Alleinerziehende und Single-Eltern

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 Betreff des Beitrags: Kindesunterhalt auch wenn anderer Seite vermögend?
BeitragVerfasst: 05. Mär 2008, 17:45:40 
Hallo zusammen,

meine Frage an Euch ist,
falls die Frau weitaus mehr Vermögen besitzt als der Mann, ist dann der Mann dennoch im vollen Umfang unterhaltspflichtig?
Laut meinem Anwalt kann meine Frau noch so sehr vermögend sein, letztlich ist sie "nur" für die Unterkunft, Kleidung und den Mahlzeiten der Kinder verantwortlich.
Nach meinem Rechtsempfinden kann dies wohl nicht sein, dass der Ehepartner für sich fleißig Vermögen bilden kann und der andere Partner sich finanziell gerade mal über Wasser halten kann.

Nun möchte ich von einem Dritten die Aussage meines Anwalts entweder bestätigt haben oder verneint bekommen.

Gruß, Klaus


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05. Mär 2008, 18:47:59 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 198
Wohnort: Schifferstadt
Vorneweg: Rechtsberatung kann in einem Forum niemand leisten, da solltest Du dich an (d)einen Anwalt wenden...

Tatsächlich deckt sich die Aussage aber mit meinem nicht maßgeblichen Wissensstand.

Grundsatz ist, dass beide Eltern für den Unterhalt ihres Kindes / ihrer Kinder aufkommen müssen. Leben sie zusammen, wir dies gemeinsam bestritten, im Falle der Trennung erfolgt das nach ihrem persönlichen Leistungsvermögen. Das bedeutet, dass du Unterhalt abhängig von dem leisten musst, was an Einkommen erwirtschaftest.

Das ist ein Anspruch DEINES KINDES gegen dich, nicht deiner Ex - und DEIN KIND hat nunmal kein Einkommen - denk mal von der Seite drüber nach - dann ist es schon logischer...

Viele Grüße :D

_________________
Auch ein Weg von 1.000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 08. Mär 2008, 16:56:45 
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Registriert: 08. Mär 2008, 16:54:45
Beiträge: 10
Sehe das auch als unproblematisch an. Wie gesagt:

Der Anspruch richtet sich von deinem Kind an dich. Von daher vollkommen egal, was die Frau verdient...

:D


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 Betreff des Beitrags: Re: Kindesunterhalt auch wenn anderer Seite vermögend?
BeitragVerfasst: 13. Mär 2008, 12:20:14 
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Registriert: 20. Jun 2007, 00:13:55
Beiträge: 15
kl.Schell hat geschrieben:
Nach meinem Rechtsempfinden kann dies wohl nicht sein, dass der Ehepartner für sich fleißig Vermögen bilden kann und der andere Partner sich finanziell gerade mal über Wasser halten kann.



Nun, wenn Du dich "gerade" über Wasser halten kannst, musst Du doch auch nicht "voll" zahlen. Es richtet sich doch nach deine persönlichen Leistungsfähigkeit, also nach deinem Einkommen (Stichwort: Düsseldorfer Tabelle).

Grüße :D


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13. Mär 2008, 12:22:34 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 198
Wohnort: Schifferstadt
Schau mal hier:

Grundlagen Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle


Viele Grüße :D

_________________
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21. Mär 2008, 09:37:25 
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Registriert: 15. Apr 2007, 16:02:51
Beiträge: 53
Mal ganz unabhängig von Rechtsanwalt und Paragraphen-

Schon mal versucht ganz normal mit deiner Ex zu reden?

Vielleicht kann man ein ganz vernünftige Lösung erzielen, wenn es tatsächlich so ist, dass Du (fast) nix verdienst und sie ein "Vermögen"?

Viel Erfolg dabei..

und viele Grüße :wink:


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