|
Hallo,
ich habe mit dem KV mal wieder eine Diskussion, die immer aufkommt, wenn unser Sohn für ein paar Tage bei ihm ist. Diesmal sind es die Sommerferien. Gerichtlich wurde die Besuchszeit geregelt, d.h. WE-Besuche und Ferienzeiten. Diesen Sommer ist er 3 Wochen bei ihm. Ich hab von mir aus gesagt, das ich ihm 100 Euro für die Zeit überweisen werde, aber das scheint ihm nicht genug und so meckert er und will mehr, da ich 184 Euro Kindergeld und 272 Euro Unterhalt von ihm erhalte.
Wie handhabt ihr das? Wie ist das gesetzlich? Muss der Unterhaltsbeziehende dem Unterhaltszahlenden Geld für die Besuchszeit geben?
Mich ärgert es ziemlich, da er sich an keinerlei Kosten beteiligt, weder Bdaygeschenken, Schul- und Hortgeld, Schulmaterialen, Kleidung and so on...
Bin gespannt auf eure Meinung / Erfahrungen.
Grüßle
|