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 Betreff des Beitrags: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 28. Okt 2008, 18:49:50 
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Hallo zusammen...

wie ist das eigentlich, wenn der Vater sich ins Ausland absetzt und dann behauptet keinen Unterhalt zahlen zu müssen?
Kommt der damit durch?

Wie treibt man den Unterhalt ein?

Vielen dank für eure Tips.

:D


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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 28. Okt 2008, 20:00:45 
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Registriert: 15. Apr 2007, 16:02:51
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Hallo & welcome...

Kann ich mir nicht vorstellen ehrlich gesagt. Das wäre wohl ein bisschen zu einfach...

Wohin ins Ausland?

LG :?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 28. Okt 2008, 21:32:46 
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Da stehen eigentlich zwei Fragen drin.

Muss ein Vater der sich ins Ausland absetzt Unterhalt zahlen?

Ja er muss. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sogar genau im gleichen Umfang als wäre er in Deutschland. Die Ansprüche entstehen ja durch das Kind, also sollte auch der Wohnsitz des Kindes maßgeblich sein.
So weit so gut...

Wie treibt man den Unterhalt bei?
(Oder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis... :wink: )

Das dürfte davon abhängen, von welchem Ausland wir reden, und ob entsprechende Abkommen über Rechtshilfe bestehen.

hab im Web dazu was gefunden:
Zitat:
Die Anträge sind zunächst beim örtlich zuständigen Amtsgericht einzureichen, das die Erfolgsaussicht prüft und die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Das Amtsgericht prüft auch, ob der Staat, in dem die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen, Mitgliedstaat des UN-Unterhaltsübereinkommen ist. Das Bundesamt für Justiz nimmt mit der zuständigen Behörde des ausländischen Staats Kontakt auf und begleitet das weitere Verfahren.

Quelle:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159786

Hört sich für mich so an, als könnte das etwas dauern... :wink:

Aber: auf lange Sicht und insbesondere EU-intern sollte das eigentlich kein Problem sein, wenn er nicht tatsächlich in den Dschungel von Borneo abtaucht...

Alle Infos bitte mit der entsprechenden dem Internet angemessenen Vorsicht zur Kenntnis nehmen, keine Rechtsberatung....

Liebe Grüße :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 28. Okt 2008, 23:19:51 
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Registriert: 28. Okt 2008, 18:45:38
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Ausland wäre in diesem Fall Spanien...

Danke für die Antworten soweit...

Habs auch ähnlich vermutet. Sonst würden sich wohl alle zahlungunswilligen Väter im Süden sonnen statt zu blechen :?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 29. Okt 2008, 14:47:02 
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Beiträge: 198
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Man darf vermuten (hoffen), dass auf EU-Ebene das Abtauchen noch weniger Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Hier gibt es ja erprobte und ständige Zusammenarbeit der Behörden...

Sag ich jetzt mal so... :?

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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 20. Nov 2008, 18:06:59 
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Hallo zusammen.
So einfach ist es leider nicht! Es gibt leider wenig Möglichkeiten, den Unterhalt in Spanien einzufordern. Hier ein Auszug aus dem Internet:
Verpflichtete, die das System durchschaut haben und genau wissen, was auf sie zukommt, wandern angesichts der erschreckenden Aussichten verstärkt aus (2004 etwa 10% der nicht bezahlten Forderungsfälle) und beginnen anderswo neu. Wer realistisch und handlungsfähig ist, wird diese Möglichkeit ergreifen.
Bereits innerhalb der EU in Ländern wie Spanien und Griechenland lassen sich deutsche Unterhaltsforderungen kaum vollstrecken, in Polen und Ungarn nur schwer, Finnland droht mit der Nichtanerkennung deutscher Unterhaltstitel. Diese Staaten sprechen ganz offen von einer Verknechtung von Unterhaltspflichtigen in Deutschland und erkennen deutsche Urteile nach Übersetzung und Durchsicht nicht mehr an, obwohl sie im Haager Abkommen miteinander verbündet sind und dies die gegenseitige Anerkennung von Unterhaltstiteln zur Folge haben sollte. Deutschen Politikerinnen ist das durchaus bewusst, Justizministerinnen versuchen mit viel Druck, deutsche Unterhaltstitel in Europa direkt vollstreckbar zu machen. Es gibt das Gerücht, dass die "zentrale Behörde Auslandsunterhaltsgesetz" und das auswärtige Amt versuchen, den Verpflichteten zu einer Einigung und Zahlung zu bewegen. Dies scheitert meist an betonharten kompromisslosen Maximalforderungen der deutschen Unterhaltsempfängerinnen und Gerichte. Ist ein Pflichtiger ohne Vaterschaftsanerkennung im Ausland nicht erreichbar, muss jedes zivilrechtliche Gerichtsverfahren solange zurückgestellt werden, bis der Beklagte vom Verfahren nachweisbar Kenntnis erlangt. Besteht ein Unterhaltstitel in Deutschland, laufen unweigerlich Schulden auf.
Väter verstehen ihren Rückzug nicht als Flucht, sondern als einzige Überlebensmöglichkeit. In manchen Ländern bilden deutsche Familienunrechtsflüchtlinge sogar Hilfsvereine ("Deutsche Väter im Exil") oder lockere Gruppen (Spanien). Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung werden eingestellt, wenn nicht schlüssig nachgewiesen werden kann dass der Verpflichtete absichtlich ins Ausland umgezogen ist um keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Internationale Haftbefehle wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht. Verurteilungen in Deutschland verjähren gemäss §78 StGB nach fünf Jahren, was kürzer als die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz ist. Bei einer Rückreise noch nach Jahren verhaftet zu werden ist ein gerne erzähltes aber falsches Märchen. Selbst wer trotz Auslandsaufenthalt weiterhin Unterhalt nach Deutschland überweist, kann viel sparen: In vielen Ländern ist Kindesunterhalt steuerlich voll absetzbar - in Deutschland überhaupt nicht. Rechnet man dann noch mit ein, dass Deutschland bei Lohnniveau und Arbeitslosigkeit auf die hinteren Plätze Europas abgesunken ist und stetig weiter absinkt, lohnt sich der Sprungversuch ins Ausland auf jeden Fall.


Mehr muss man da wohl nicht sagen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 20. Nov 2008, 18:31:28 
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Beiträge: 198
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Hallo,

herzlich willkommen und danke für deinen Beitrag.

Interessant !

Kannst Du noch die Quelle (Link) anführen, bitte?

Liebe Grüße :D

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27. Apr 2012, 11:53:23 
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klasse :-(


Zuletzt geändert von micky am 27. Apr 2012, 13:00:25, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Vater ins Ausland abgehauen - kein Unterhalt?
BeitragVerfasst: 27. Apr 2012, 11:53:41 
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wie siehts aus mit Tschechien? Kann man ihn da auch finden?


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