Da stehen eigentlich zwei Fragen drin.
Muss ein Vater der sich ins Ausland absetzt Unterhalt zahlen?
Ja er muss. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sogar genau im gleichen Umfang als wäre er in Deutschland. Die Ansprüche entstehen ja durch das Kind, also sollte auch der Wohnsitz des Kindes maßgeblich sein.
So weit so gut...
Wie treibt man den Unterhalt bei?
(Oder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis...

)
Das dürfte davon abhängen, von welchem Ausland wir reden, und ob entsprechende Abkommen über Rechtshilfe bestehen.
hab im Web dazu was gefunden:
Zitat:
Die Anträge sind zunächst beim örtlich zuständigen Amtsgericht einzureichen, das die Erfolgsaussicht prüft und die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Das Amtsgericht prüft auch, ob der Staat, in dem die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen, Mitgliedstaat des UN-Unterhaltsübereinkommen ist. Das Bundesamt für Justiz nimmt mit der zuständigen Behörde des ausländischen Staats Kontakt auf und begleitet das weitere Verfahren.
Quelle:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159786Hört sich für mich so an, als könnte das etwas dauern...
Aber: auf lange Sicht und insbesondere EU-intern sollte das eigentlich kein Problem sein, wenn er nicht tatsächlich in den Dschungel von Borneo abtaucht...
Alle Infos bitte mit der entsprechenden dem Internet angemessenen Vorsicht zur Kenntnis nehmen, keine Rechtsberatung....
Liebe Grüße
